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- Artikel-Nr.: SW14380
Lockstofflösung für alle nachfüllbaren Wespenfallen zur Befallsermittlung von Wespen auf Terrasse und Balkon sowie in Innenräumen
- Lockstoff zum Monitoring des Wespenbefalls
- Lockstofflösung für alle nachfüllbaren Wespenfallen zur Befallsermittlung von Wespen auf Terrasse und Balkon sowie in Innenräumen
- Hoch attraktiv für Wespen
- 0,2 g/kg Geraniol (0,02 % Geraniol)
- Gefahrlos für Schmetterlinge
- Hält sechs Wochen
- Flasche besteht aus über 90% Altplastik
Die Insekten werden durch den Lockstoff in den Fallenkörper gelockt, aus dem sie bauartbedingt nicht mehr entweichen können und ertrinken. Optimale Ergebnisse erreichen Sie mit der Permanent WespenFalle von Neudorff. Alternativ kann der Lockstoff auch in anderen Wespenfallen eingesetzt werden.
- Vor Gebrauch gut schütteln.
- Messbecherverschluss abschrauben.
- Spitze des Spritzverschlusses mit einem Messer abschneiden.
- Permanent WespenFalle mit 5 Messbecherfüllungen (125 ml) aus der Flasche füllen. Lockstoff spätestens nach 6 Wochen, bei starken Fängen nach jedem Entleeren ersetzen.
- Fallen vorsichtig öffnen, falls sich lebende Wespen darin befinden!
Wichtiger Hinweis: Alle wildlebenden Tiere unterliegen dem Schutz des Gesetzes. Der allgemeine Artenschutz bestimmt, dass Tiere nicht mutwillig oder ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden dürfen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Deshalb dürfen Wespen nur dann bekämpft werden, wenn sie ihre Nester am oder im Haus gebaut haben, wo sie zur unmittelbaren Gefahr für den Menschen werden. In der Regel werden nur zwei Wespenarten für den Menschen lästig und aggressiv: Die Deutsche und die Gemeine Wespe. Sie werden oft von menschlicher Nahrung angelockt und bauen ihre Nester gerne in Hohlräumen an oder in Häusern. Die meisten bei uns auftretenden Wespenarten sind nicht aggressiv oder lästig und interessieren sich auch nicht für unser Essen. Insbesondere die Sächsische Wespe, die an frei hängenden Nestern zu erkennen ist, ist äußerst friedfertig und sollte nicht bekämpft werden. Hornissen, Kreisel- und Knopfhornwespen, die unter besonderem Schutz stehen, dürfen gar nicht gefangen, getötet oder verletzt und ihre Nester nicht beschädigt oder zerstört werden. Die Falle darf deshalb nicht in der Nähe von Nestern besonders geschützter Arten angebracht werden.
Bitte setzen Sie Mittel zur Bekämpfung von Wespen verantwortungsvoll ein!
Bitte beachten Sie das Sicherheitsdatenblatt.
Inverkehrbringer:
W. Neudorff GmbH KG
An der Mühle 3
31860 Emmerthal
E-Mail: info@neudorff.de
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