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- Artikel-Nr.: SW13405
Bekämpft häufige Pilzkrankheiten an Rosen und anderen Zierpflanzen
Inhaltstoffe: 250 g/l (23,2 Gew.-%) Azoxystrobin
Zulassungsnummer (D): 024560-75
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Hinweise nach CLP-Verordnung
Gefahrenpiktogramm:
GHS 09
Signalwort: Kein Signalwort
Gefahrenhinweise:
- H411: Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- P103 - Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
- P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
- P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
- P501 - Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen.
- R10 - Entzündlich R52/53 - Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
- S35 -Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
- EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
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Eigenschaften
- Vollsystemisch wirkendes Konzentrat mit Vitaleffekt
- Bekämpft häufige Pilzkrankheiten an Rosen und anderen Zierpflanzen sowie Gemüse
- Breit wirksam, gegen: Rostpilze, Echter und Falscher Mehltau, Blattfleckenkrankheiten, Kraut- und Braunfäule, Samtfleckenkrankheit und Buchsbaumtriebsterben
- Unterbindet die Sporenkeimung
- Für Freiland und Gewächshaus
- Kurze Wartezeiten
Anwendung
Vor Gebrauch gut schütteln. Mittel unter Rühren ins Wasser geben.
Tipps zur Anwendung
- Der beste Behandlungserfolg wird erzielt, wenn frühzeitig behandelt wird und regelmäßige Spritzfolgen eingehalten werden.
- Wichtig ist eine vollständige Benetzung der Blattmasse mit der Spritzbrühe.
- Die Spitzbrühe gleichmäßig auf den Pflanzen und auch auf den Blattunterseiten verteilen.
- Immer nur soviel Spritzbrühe ansetzen wie zur Behandlung notwendig ist und noch am selben Tag ausbringen.
- Keine Anwendung bei hoher Regenwahrscheinlichkeit, bei praller Sonne oder Temperaturen über 25°C.
Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.
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SICHERHEITSHINWEISE:
Anwendungsbestimmungen/Auflagen:
Pflanzenschutzmittel dürfen auf Freilandflächen grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Für Anwendungen auf anderen Flächen (sogenanntes Nichtkulturland wie z. B. Hofflächen, Garagenzufahrten, Gehwege) oder für befestigte Flächen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des für Sie zuständigen Pflanzenschutzdienstes.
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewendet werden. Die in der Gebrauchsanleitung genannten Abstände zu Gewässern wie Flüssen, Bächen, Seen, Gräben, Gartenteichen sind unbedingt einzuhalten. Gesonderte Abstandsregelungen gelten in einzelnen Bundesländern.
Zum Schutz des Grundwassers darf die Anwendung der beiliegenden Pflanzenschutzmittel in Wasserschutzgebieten dann nicht erfolgen, wenn dies in der Gebrauchsanleitung aufgeführt ist. Angaben, ob Ihr Garten in einem Schutzgebiet liegt, können Sie bei Ihrer Kreisbehörde erfragen.
Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Hinweise zum Schutz des Pflanzenschutzmittel-Anwenders (insbesondere Schutzkleidung) sind zu beachten.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden.
Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Bitte beachten Sie die Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung.
Bitte beachten Sie das Sicherheitsdatenblatt.
Bitte beachten Sie die Hinweise zu Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln.
Bitte beachten Sie bei allen Anwendungen das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen - Pflanzenschutzgesetz (12-Abs-2-PflSchG).