COMPO VOROX Unkrautfrei Express 1500 ml (Dosierflasche)

Preise inkl. gesetzlicher MwSt.
zzgl. Versandkosten
Lieferzeit 2-4 Werktage
bei Abholung vor Ort ist Ihre Bestellung in der Regel innerhalb von 2-4 Tagen abholbereit
- Artikel-Nr.: SW13937
VOROX® Unkrautfrei Express / Dosierflasche
- Totalherbizid gegen ein- und zweiblättrige Unkräuter, Algen und Moose
- Expresswirkung: Sichtbare Ergebnisse schon nach 1-3 Stunden
- Für die Anwendung im Garten zwischen Zierpflanzen und -gehölzen (auch zwischen Obst- und Gemüsekulturen erlaubt)
- Wirkt bereits bei niedrigen Temperaturen auch gegen Giersch und Ackerschachtelhalm
- Kinder und Haustiere können direkt nach Antrocknung des Belags wieder in den Garten
Anwendung
Anwendungsempfehlung
So gelingt die Dosierung:
- Flasche neigen solange bis die Dosierkammer gefülltist (75 ml).
- Für kleinere Mengen, Flasche abkippen bis die Flüssigkeit in der Dosierkammer das Niveau der gewünschten Menge erreicht hat (linke Marke).
- Flasche öffnen, Verbindung zum Dosierer schließt sich.
- Dosierte Menge in die Spritze geben.
Anwendungsort
- Garten
Anwendungszeitraum
März - Oktober
Anwendungshinweise
Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.
Neupflanzen oder Säen nach Anwendung:
Flächen, die mit VOROX® Unkrautfrei Express behandelt wurden, mindestens drei Tage lang nicht bearbeiten, damit das Mittel seine Wirkung vollständig entfalten kann. Frühestens drei Tage nach der Anwendung pflanzen oder säen.
Wirkung auf Unkäuter:
Durch den Verlust der grünen Blattmasse gehen bei einjährigen Unkräutern meist auch die Wurzeln ein. Mehrjährige Unkräuter und tiefwurzelnde treiben in der Regel nach 3-8 Wochen wieder aus. Falls die Unkräuter wieder austreiben, kann die Spritzung bei Bedarf wiederholt werden.
Gut bekämpfbar: Ackerbrombeere, Ackerkratzdistel, Ackergänsedistel,
Ackerfilzkraut, Ackergauchheil, Ackerhahnenfuß, Ackerschachtelhalm, Grünalgen, Gänseblümchen, Beifußblättrige Ambrosie, Breitwegerich, Deutsches Weidelgras, Dorniger Schildfarn, Echte Kamille, Einjährige Rispe, Fingerhirsen, Gemeine Schafgarbe, Gemeine Rispe, Gemeiner Hornklee, Gartenschaumkraut, Gemeiner Beifuß, Gemeiner Windenknöterich, Gemeines Hirtentäschel, Greiskraut, Gemeines Knaulgras, Giersch, Große Brennnessel, Hasenklee, Kanadisches Berufkraut, Kleines Habichtskraut, Krückenförmige Kurzbüchse, Löwenzahn, Krummer Amarant, Persischer Klee, Purpurrote Taubnessel, Rotschwingel, Mauerpfeffer, Birnmoose, Sparriges Kranzmoos, Spitzblättriges Spiessmoos, Gemeine Melde, Sternlebermoos, Stumpfblättriger Ampfer, Vogel-Sternmiere, Vogel-Knöterich, Wegdistel, Weiß-Klee, Weißer Steinklee, Weißer Gänsefuß, Wellblättriges Katharinenmoos, Wiesen Rispe, Wilde Geranie, Wolliges Honiggras, Gemeiner Stechapfel, Lanzett-Weidenröschen, Gemeine Nachtkerze, Klatschmohn, Schwarzer Nachtschatten, Einjähriger Ziest, Gemeiner Huflattisch, Efeublättriger Ehrenpreis, Ackerfuchsschwanzgras, Flughafer, Hühnerhirsen, Rotschwingelgras, Gespritztblättriges Bärtchenmoos, Schönschnabelmoose, Wetteranzeigendes Drehmoos, Zypressenschlafmoos, Rotstängelmoos, Gemeines Grünstängelmoos.
Weniger gut bekämpfbar: Kleinblütiges Franzosenkraut, Rainfarn,
Quecke.
Nicht ausreichend bekämpfbar: Purpurstieliger Hornzahn, Gundermann,
Wiesen-Kerbel.
Wartezeiten:
Für Gemüsekulturen, Obstgehölze und Beerenobst: Die Wartezeit
ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt
bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tage ist nicht erforderlich.
Für Zierpflanzen, Ziergehölze und Wege und Plätze mit Holzgewächsen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Materialverträglichkeit:
Das Mittel hinterlässt bei sachgemäßer Anwendung erfahrungsgemäß
keine Flecken auf Pflastersteinen oder Gehwegplatten. Eventuell nach
der Anwendung auftretende weißliche Beläge verschwinden nach Regenfällen rasch wieder. Vor einer erstmaligen Anwendung Verträglichkeit an verdeckter Stelle prüfen. Keine Anwendung auf Kunstharzplatten und Marmor.
Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, Moose, Algen: Gemüse, Wege und Plätze mit Holzgewächsen, Zierpflanzen (Freiland), Ziergehölze, Beerenobst (ausgenommen Erdbeere und Obstgehölze)
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Behandelte Flächen/ Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Vorsorglich Augenschutz tragen.
Erste Hilfe-Maßnahmen:
Allgemeine Hinweise: Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn
möglich dieses Etikett vorzeigen).
Nach Einatmen: An die frische Luft gehen, falls erforderlich einen Arzt
konsultieren.
Nach Hautkontakt: Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen.
Bei Berührung mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser
nachtrinken. KEIN Erbrechen herbeiführen.
Falls erforderlich einen Arzt konsultieren.
Giftnotrufnummer: 0551-19240
(Giftinformationszentrum-Nord, 37075 Göttingen)
nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten, Raubmilben und Spinnen eingestuft.
ANWENDUNGS- GEBIET | ANWENDUNGS- ZEIT/-ZWECK | AUFWANDMENGE/BEDINGUNGEN |
Zierpflanzen, Gemüsekulturen Zur Kulturvorbe- reitung (vor dem Pflanzen oder Säen) | Während der Vege- tationsperiode (ab Frühjahr nach Vege- tationsbeginn) | 130 ml für 10 m , mit 870 ml Wasser mischen. Spritzen* mit Spritzschirm. Maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung 1, für die Kultur je Jahr 3. |
Zierpflanzen, Gemüsekulturen (Zwischen/unter den Kultur- pflanzen) | Während der Vege- tationsperiode (ab Frühjahr nach Vege- tationsbeginn und nach Wiederergrü- nen der Unkräuter) | 130 ml für 10 m , mit 870 ml Wasser mischen. Spritzen* mit Spritzschirm. Maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung 2, für die Kultur je Jahr 3. Im Abstand von 21-60 Tagen (Algen und Moose: 30-60 Tage). |
Ziergehölze, Obstgehölze (Zwischen/unter den Kultur- pflanzen) | Während der Vege- tationsperiode (ab Frühjahr nach Vege- tationsbeginn und nach Wiederergrü- nen der Unkräuter) | 130 ml für 10 m , mit 870 ml Wasser mischen. Spritzen*. Maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung 4, für die Kultur je Jahr 4. Im Abstand von 21-60 Tagen (Algen und Moose: 30-60 Tage). |
Beerenobst (ausgenommen Erdbeeren) (Zwischen/unter den Kultur- pflanzen) | Während der Vege- tationsperiode (ab Frühjahr nach Vege- tationsbeginn und nach Wiederergrü- nen der Unkräuter) | 130 ml für 10 m , mit 870 ml Wasser mischen. Spritzen* mit Spritzschirm. Maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung 4, für die Kultur je Jahr 4. Im Abstand von 21-60 Tagen (Algen und Moose: 30-60 Tage). |
Wege und Plätze mit Holzgewächsen (Nichtkultur- land)** | Während der Vege- tationsperiode (ab Frühjahr nach Vege- tationsbeginn und nach Wiederergrü- nen der Unkräuter) | 130 ml für 10 m , mit 870 ml Wasser mischen. Spritzen*. Maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung 4, für die Kultur je Jahr 4. Im Abstand von 21-60 Tagen (Algen und Moose: 30-60 Tage). |
*Gegen Algen und Moose zur Teilflächenbehandlung.
130 ml Mittel in 870 ml Wasser für 10 m2 entspricht 150 ml in 1000 ml Wasser für
11,5 m2. Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in der Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mindestens mit 5 m Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- geahndet werden.
**Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- geahndet werden.
Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise und Symbole in der Gebrauchsanweisung.
Produktdetails
Kühl und trocken lagern. Leere Verpackungen der Wertstoffsammlung zuführen, Packungen mit evtl. anfallenden Produktresten bei Sammelstellen für Haushaltschemikalien abgeben. Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht wieder verwenden.
Totalherbizid | Wirkstoff: Pelargonsäure
Pflanzenschutzmittel-Gruppe: Herbizid
Wirkstoff: Perlagonsäure
Wirkstoffgehalt im Produkt: 237,59 g/l
Zulassungsnummer: 007507-62