COMPO Duaxo Universal Pilz-frei AF 750 ml

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- Artikel-Nr.: SW11103
Fungizid-Spray gegen z.B. Rost, Blattflecken, Echten Mehltau und Sternrußtau
Düngemitteltyp: Wirkstoff: Difenoconazol
Pflanzenschutzmittel-Gruppe: Fungizid
Wirkstoff: Difenoconazol
Wirkstoffgehalt im Produkt: 0,167 g/l
Zulassungsnummer DE: 006299-60
Reg. Nr. AT: 3345-901
COMPO Duaxo® Universal Pilz-frei AF ist sehr gut pflanzenverträglich. Empfindliche Pflanzenarten oder -sorten sind nicht bekannt. An heißen Tagen nur in den Abendstunden anwenden. Da es große Sortenunterschiede geben kann, ist vor der Behandlung größerer Bestände oder wertvoller Einzelpflanzen die Verträglichkeit an einigen Blüten und Blättern zu testen. Beobachtungszeit 10 Tage.
- Für die Anwendung an Rosen, Zierpflanzen und -gehölzen, frischen Kräutern und Gemüsekulturen
- Stoppt die Ausbereitung in bereits befallenen Blättern und schützt vor Neubefall
- Zur Anwendung im Haus, Gewächshaus und Garten
- Langanhaltende Wirkung durch Depoteffekt
Anwendungsempfehlung
Anwendungszeit: April – September
- Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome.
- Jedoch frühestens 3 Wochen nach dem Pflanzen
- Ein früher Einsatz schützt die Pflanzen am wirkungsvollsten.
- Der Spritzbelag sollte schnell antrocknen können, daher für ausreichende Belüftung durch Schnitt oder Auslichtung sorgen
- Keine Anwendung unter kühlen, feuchten Bedingungen wie z.B. in den Abendstunden
Anwendungsgebiete
- Innenbereich
- Garten
- Balkon/ Kübel
- Gewächshaus
Echter Mehltau- und Rostpilze: Zierpflanzen (Garten, Zimmer, Gewächshaus, Büroräume sowie auf Terrasse und Balkon)
Sternrußtau: Rosen (Freiland)
Pilzliche Blattfleckenerreger, Echte Mehltaupilze: Frische Kräuter (Freiland)
Echter Mehltau, Blattfleckenkrankheit, Stängelbrand: Gurken, Zucchini (Freiland und Gewächshaus)
SCHÄDLING | ANWENDUNGSGEBIET | AUFWANDMENGE / MAXIMALE ANZAHL DER ANWENDUNGEN | WARTEZEITEN |
Rostpilze, Buchsbaumtriebsterben*, Echter Mehltau*, Falscher Mehltau*, Blattflecken*, Sternrußtau*, Kiefernschütte* | Zierpflanzen, inkl. Rosen, Ziergehölze | 2 Anwendungen im Abstand von 8-12 Tagen. | Keine |
Kraut- und Braunfäule Samtfleckenkrankheit Echter Mehltau Dürrfleckenkrankheit1 | Tomaten | 3 Anwendungen im Abstand von 8-12 Tagen. | 3 Tage |
Echter Mehltau Falscher Mehltau | Gurken | 4 Anwendungen im Abstand von 8-12 Tagen. | 3 Tage |
*Diese Krankheit wird nach eigenen Erfahrungen bei Einsatz in den festgesetzten Anwendungsgebieten mit erfasst.
- Bei Zierpflanzen und Rosen: Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome wiederholt sprühen in Abständen von 8 - 14 Tagen; max. 3 Anwendungen. Wartezeit: keine. Behandeln bis zur sichtbaren Benetzung.
- Bei Frischen Kräutern: Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome wiederholt sprühen in Abständen von 10 - 14 Tagen; max. 2 Anwendungen. Wartezeit: 14 Tage. Behandeln bis zur sichtbaren Benetzung, jedoch höchstens 600 ml pro 10 m².
- Bei Gurken und Zucchini: Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome wiederholt sprühen in Abständen von 10 - 14 Tagen; max. 3 Anwendungen. Wartezeit: 3 Tage. Behandeln bis zur sichtbaren Benetzung, jedoch höchstens 600 ml pro 10 m².
- Aufwandmengen für Gurken im Gewächshaus:
Hinweise Umwelt
Das Mittel ist giftig für Algen, Fische und Fischnährtiere. Mittel und dessen Reste sowie entleerte Flaschen nicht in Gewässer gelangen lassen. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen), Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze), Poecilus cupreus (Laufkäfer), Chryoperla carnea (Florfliege) und Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) und als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Allgemeine Hinweise: Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen).
- Nach Einatmen: An die frische Luft bringen. Nach Eintamen von Aerosolen / Nebel falls erforderlich einen Arzt konsultieren.
- Nach Hautkontakt: Mit Wasser und Seife gründlich abwaschen.
- Nach Augenkontakt: Mindestens 15 Minuten mit viel Wasser gründlich ausspülen und Arzt konsultieren.
- Behandlung: Symptomatische Behandlung.
Giftnotrufnummer: 0551/19240 (Giftinformationszentrum-Nord, 37075 Göttingen)
Weitere Hinweise zur Anwendung
Um Abdrift zu vermeiden nicht bei Wind spritzen. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel Beratungsdienst hinzuziehen. Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
Anwendungsbestimmungen/Auflagen
Pflanzenschutzmittel dürfen auf Freilandflächen grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Für Anwendungen auf anderen Flächen (sogenanntes Nichtkulturland wie z. B. Hofflächen, Garagenzufahrten, Gehwege) oder für befestigte Flächen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des für Sie zuständigen Pflanzenschutzdienstes.
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewendet werden. Die in der Gebrauchsanleitung genannten Abstände zu Gewässern wie Flüssen, Bächen, Seen, Gräben, Gartenteichen sind unbedingt einzuhalten. Gesonderte Abstandsregelungen gelten in einzelnen Bundesländern.
Zum Schutz des Grundwassers darf die Anwendung der beiliegenden Pflanzenschutzmittel in Wasserschutzgebieten dann nicht erfolgen, wenn dies in der Gebrauchsanleitung aufgeführt ist. Angaben, ob Ihr Garten in einem Schutzgebiet liegt, können Sie bei Ihrer Kreisbehörde erfragen.
Sind Pflanzenschutzmittel als bienengefährlich gekennzeichnet, dürfen sie grundsätzlich nicht an blühenden Pflanzen sowie an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden (auf Honigtau an den Pflanzen achten), angewendet werden. Für die Anwendung innerhalb eines Umkreises von 60 Metern um einen Bienenstand innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs ist die Zustimmung des Imkers erforderlich.
Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Hinweise zum Schutz des Pflanzenschutzmittel-Anwenders (insbesondere Schutzkleidung) sind zu beachten.
Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden.
Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Bitte beachten Sie die Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung.
Bitte beachten Sie das Sicherheitsdatenblatt.
Bitte beachten Sie die Hinweise zu Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln.
Bitte beachten Sie bei allen Anwendungen das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen - Pflanzenschutzgesetz (12-Abs-2-PflSchG).