Der COMPO 60 Tage Langzeit Blumendünger ist für alle Grün- und Blühpflanzen im Haus sowie auf Balkon und Terrasse geeignet. Mit seiner 60 Tage-Nährstoff-Formel sorgt er für intensive, langanhaltende Blütenbildung und gesundes Blattgrün.
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- Artikel-Nr.: SW12575
Für alle Zimmer-, Balkon- und Terrassenpflanzen
Düngemitteltyp: EG-DÜNGEMITTEL. NPK-Düngerlösung mit Formaldehydharnstoff 7+3+5 mit Spurennährstoffen, chlorarm
- Langzeit-Universaldünger für alle Zimmer-, Balkon und Terassenpflanzen
- Wirkt sofort für mindestens 60 Tage
- Nur 2x Düngen pro Saison
- Für eine langanhaltende Blütenpracht und üppiges Blattgrün
- Eine saubere Lösung: Die einzigartige Dosierhilfe mit drei Stufen
Anwendungsempfehlung
Anwendungsort
- Innenbereich
- Balkon/ Kübel
- Gewächshaus
Saubere und bedarfsgerechte Dosierung anhand der im Deckel gekennzeichneten Stufen I bis III.
1 volle Kappe auf 1 Liter = 60 Tage
DOSIERSTUFE I (HALBE KAPPE) | DOSIERSTUFE II (GANZE KAPPE) |
auf 0,5 L Wasser | auf 1 L Wasser |
Anwendungszeitraum
Mai - August (innerhalb der Saison): 2 Anwendungen im Abstand von 60 Tagen
September - April (außerhalb der Saison): 2 Anwendungen nur bei Zimmerpflanzen. Balkonpflanzen im Winter nicht düngen.
Bei empfindlichen Pflanzen wie Orchideen, Kakteen, Sukkulenten, Anthurien, Azaleen oder Farnen Dosierstufe I (halbe Kappe) auf 1 Liter Wasser.
COMPO setzt auf „grüne“ Verpackungen
Zukünftig werden alle COMPO Flüssigdüngerflaschen zu über 90 Prozent aus Altplastik aus dem Gelben Sack oder der Gelben Tonne bestehen. Für das Herstellungsverfahren werden Post-Consumer-Materialen, also Kunststoffabfälle, die durch den privaten oder gewerblichen Endverbraucher entstehen, verwendet. Dies ist in der Düngemittelbranche bislang einzigartig. Dadurch wird der CO2- Ausstoß deutlich reduziert und die Umweltbilanz verbessert.
Lagerung/Haltbarkeit
Lagerung bei +5 °C bis +35 °C, vor Sonne schützen, um eine Veränderung der Produkteigenschaft und eine schnellere Umsetzung zu mindern. Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Konzentrat oder Gießwasser nicht ins Abwasser oder in freie Gewässer gelangen lassen. Anbruchpackungen dicht verschließen. Spritz- und Sprühnebel nicht einatmen.
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Anwendungsbestimmungen/Auflagen:
Pflanzenschutzmittel dürfen auf Freilandflächen grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Für Anwendungen auf anderen Flächen (sogenanntes Nichtkulturland wie z. B. Hofflächen, Garagenzufahrten, Gehwege) oder für befestigte Flächen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des für Sie zuständigen Pflanzenschutzdienstes.
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewendet werden. Die in der Gebrauchsanleitung genannten Abstände zu Gewässern wie Flüssen, Bächen, Seen, Gräben, Gartenteichen sind unbedingt einzuhalten. Gesonderte Abstandsregelungen gelten in einzelnen Bundesländern.
Zum Schutz des Grundwassers darf die Anwendung der beiliegenden Pflanzenschutzmittel in Wasserschutzgebieten dann nicht erfolgen, wenn dies in der Gebrauchsanleitung aufgeführt ist. Angaben, ob Ihr Garten in einem Schutzgebiet liegt, können Sie bei Ihrer Kreisbehörde erfragen.
Sind Pflanzenschutzmittel als bienengefährlich gekennzeichnet, dürfen sie grundsätzlich nicht an blühenden Pflanzen sowie an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden (auf Honigtau an den Pflanzen achten), angewendet werden. Für die Anwendung innerhalb eines Umkreises von 60 Metern um einen Bienenstand innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs ist die Zustimmung des Imkers erforderlich.
Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Hinweise zum Schutz des Pflanzenschutzmittel-Anwenders (insbesondere Schutzkleidung) sind zu beachten.
Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden.
Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Bitte beachten Sie die Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung.
Bitte beachten Sie das Sicherheitsdatenblatt.
Bitte beachten Sie die Hinweise zu Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln.
Bitte beachten Sie bei allen Anwendungen das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen - Pflanzenschutzgesetz (12-Abs-2-PflSchG).