Neudorff Kaninchen-Stop 1 kg
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- Artikel-Nr.: SW14396
Unterhöhlungen von Terrassen, Wegen und Mauern einfach verhindern
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Vertreibt Kaninchen wirkungsvoll, ohne sie zu schädigen
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Lange wirkendes Granulat
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Für 15 lfd. Meter
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Mit Duftstoffen, wie sie auch in der Natur vorkommen
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Verpackung besteht aus über 80% Altpapier
Kaninchen-Stopp ist ein langewirkendes Granulat zur gezielten Vertreibung von Kaninchen. Schäden und Verletzungsgefahren durch das Unterhöhlen von Plattenwegen, Treppen, Terrassenanlagen und Trockenmauern rund um das Haus werden so unterbunden. Auch die Verschmutzung durch Kot wird vermieden. Die Fernhaltewirkung beruht auf der speziellen Formulierung mit Lavandinöl, einem Duftstoff, wie er auch in der Natur vorkommt. Der Geruchsstoff verhindert sicher das Graben und Unterhöhlen durch Kaninchen.
Die zu schützenden Bereiche werden vorbeugend behandelt, indem sie mit einem 2-3 cm breiten Schutzstreifen Kaninchen-Stopp umstreut werden. In bereits gegrabene Höhlen wird Kaninchen-Stopp direkt eingestreut. Die Granulatformulierung (Pellets) erlaubt eine einfache und genaue Ausbringung und verlängert die Wirksamkeitsdauer bei feuchter Witterung. Je nach Niederschlagsmenge beträgt die Schutzdauer 3-4 Wochen. Nach starken Regenschauern (Gewitterregen) sollte eine Nachbehandlung erfolgen. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt ist die Wirksamkeit vermindert.
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Schritt: Die Lasche der Schachtel ganz aufklappen und die Papierzunge des Beutels abschneiden.
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Schritt: Die Lasche aufrecht stellen. Anschließend die beiden Seiten der Schachtel zusammendrücken, um die Schütte zu formen.
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Schritt: Die gewünschte Menge herausschütten.
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Schritt: Zum Verschließen die Schachtel aufrecht stellen und die Lasche in den oben liegenden Schlitz stecken.
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SICHERHEITSHINWEISE:
Anwendungsbestimmungen/Auflagen:
Pflanzenschutzmittel dürfen auf Freilandflächen grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Für Anwendungen auf anderen Flächen (sogenanntes Nichtkulturland wie z. B. Hofflächen, Garagenzufahrten, Gehwege) oder für befestigte Flächen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des für Sie zuständigen Pflanzenschutzdienstes.
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewendet werden. Die in der Gebrauchsanleitung genannten Abstände zu Gewässern wie Flüssen, Bächen, Seen, Gräben, Gartenteichen sind unbedingt einzuhalten. Gesonderte Abstandsregelungen gelten in einzelnen Bundesländern.
Zum Schutz des Grundwassers darf die Anwendung der beiliegenden Pflanzenschutzmittel in Wasserschutzgebieten dann nicht erfolgen, wenn dies in der Gebrauchsanleitung aufgeführt ist. Angaben, ob Ihr Garten in einem Schutzgebiet liegt, können Sie bei Ihrer Kreisbehörde erfragen.
Sind Pflanzenschutzmittel als bienengefährlich gekennzeichnet, dürfen sie grundsätzlich nicht an blühenden Pflanzen sowie an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden (auf Honigtau an den Pflanzen achten), angewendet werden. Für die Anwendung innerhalb eines Umkreises von 60 Metern um einen Bienenstand innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs ist die Zustimmung des Imkers erforderlich.
Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Hinweise zum Schutz des Pflanzenschutzmittel-Anwenders (insbesondere Schutzkleidung) sind zu beachten.
Die Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge in der Kennzeichnung beachten.
Bitte beachten Sie das Sicherheitsdatenblatt.
Bitte beachten Sie die Hinweise zu Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln.
Bitte beachten Sie bei allen Anwendungen das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen - Pflanzenschutzgesetz (12-Abs-2-PflSchG).